Offenbach - Die Regelung ist nicht ganz neu, für Autobesitzer aber immer wieder gefährlich: Wer seinen Wagen längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, weil er etwa verreist, kann auf eigene Kosten abgeschleppt werden, wenn dort zwischenzeitlich ein Halteverbot eingerichtet wird. Von Matthias Dahmer
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